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BundespräsidentDer Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.Durch Abschnitt V des Grundgesetzes ist die politische Macht des Bundespräsidenten auf primär repräsentative Tätigkeiten beschränkt. Aufgaben des BundespräsidentenDie allgemeinen Aufgaben des Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
AmtszeitDer Bundespräsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von der vom Präsidenten des Bundestages einberufen Bundesversammlung, die aus den Mitgliedern des deutschen Bundestages und aus einer gleichen Zahl von Vertretern der Bundesländer besteht, gewählt. Eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.Zum Bundespräsidenten wählbar ist gemäß Artikel 54 Abschnitt V des Grundgesetzes jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Unabhängigkeit des BundespräsidentenUm die Unabhängigkeit des Bundespräsidenten zu gewährleisten darf gemäß Artikel 55 Abschnitt V des Grundgesetzes der Bundespräsident darf
Eid des BundespräsidentenDer Bundespräsident leistet bei Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden, in Artikel 56 desAbschnitt V des Grundgesetzes festgelegten Eid:Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes
widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz
und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann
üben werde. So wahr mir Gott helfe. Der Bundespräsident kann diesen Eid auch ohne religiöse Beteuerung leisten. Vertretung des BundespräsidentenDie Befugnisse des Bundespräsidenten werden Artikel 57 desAbschnitt V des Grundgesetzes im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.Sonstige InformationenDer Bundespräsident residiert im Schloss Bellevue in Berlin.Der Dienstwagen des Bundespräsidenten hat das Kennzeichen 0-1. BundespräsidialamtDer Bundespräsident wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Staatsoberhaupt von den Mitarbeitern des Bundespräsidialamtes unterstützt. Im Bundespräsidialamt sind über 150 Mitarbeiter beschäftigt.Das Amtsgebäude des Bundespräsidialamtes befindet sich neben der Residenz des Bundespräsidenten am Rande des Tiergartens in Berlin. |
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