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Der BundestagDer deutsche Bundestag, kurz Bundestag, ist die vom deutschen Volk gewählte Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und hat seinen Sitz in Berlin.Der Bundestag weist mindestens 598 Mitglieder, die Bundestagsabgeordneten, auf. Die tatsächliche Anzahl der Mitglieder des Bundestages ist aufgrund von Überhangmandaten jedoch meist höher. Die Bundestagsabgeordneten haben das Mandat, die Interessen der Bevölkerung nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. Organe des BundestagesDie Arbeit des Bundestags wird primär gesteuert durch das Bundespräsidium, den Bundestagspräsidenten, den Ältestenrat und den Fraktionen.BundestagspräsidiumDer Bundestagspräsident und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium.Das Bundestagspräsidium wird für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Die Mitglieder des Bundestagspräsidiums können nicht durch Bundestagsbeschluss abberufen werden. BundestagspräsidentDer Bundestagspräsident steht dem Bundestag vor, wahrt die Rechte des Bundetags, vertritt den Bundestag nach außen und steht an der Spitze der Verwaltung des Bundestags.Der Bundestagspräsident leitet im Wechsel mit seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern die Sitzungen des Bundestags. Verletzt ein Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, so kann der Bundestagspräsident
ÄltestenratDer Ältestenrat besteht aus den Mitgliedern des Bundestagspräsidiums und 23 weiteren, von den Fraktionen entsprechend ihrem Kräfteverhältnis benannten Mitgliedern. An seinen Sitzungen des Ältestenrates nimmt außerdem ein Vertreter der Bundesregierung teil.Der Ältestenrat unterstützt den Bundestagspräsidenten bei der Führung der Geschäfte und beschließt über innere Angelegenheiten des Bundestages, soweit sie nicht dem Bundestagspräsidenten oder dem Bundestagspräsidium vorbehalten sind. Der Ältestenrat legt die Termine des Bundestags, die Tagesordnungen wie auch die Debattendauer und somit die Redezeiten fest. Außerdem obliegt dem Ältestenrat das Erörtern und Schlichten von Streitigkeiten. FraktionenEine Fraktion kann von mindestens fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten gebildet werden, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Bundesland miteinander konkurrieren.Als Grundlage für eine effiziente Arbeit von Fraktionen wird die Fraktionsdisziplin angesehen, die gewährleistet, dass der Bundestag nicht in hunderte von Einzelinteressen zerfällt. Die Fraktionsdisziplin steht jedoch in einem gewissen Spannungsverhältnis zu dem sogenannten freien Mandat, das besagt, dass kein Mitglied des Bundestages gezwungen werden kann, sich der Meinung seiner Fraktion zu beugen. Im Bundestag können sich Abgeordnete nicht nur zu Fraktionen sonder mit einer entsprechenden Genehmigung auch zu kleineren Einheiten, sogenannte Gruppen, zusammenschließen. Der Bundestag und das Prinzip der GewaltenteilungDie Gewaltenteilung ist im Grundgesetz als Demokratieprinzip verankert. Die Gewaltenteilung basiert in Deutschland auf eine Aufteilung in
Aufgaben des BundestagesDie wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind neben der Gesetzgebung die Kontrolle der Regierungsarbeit und die Beschluss des Bundeshaushaltplans.GesetzgebungDer Bundestag hat eine Gesetzgebungsfunktion. Im Rahmen dieser Gesetzgebungsfunktion ist der Bundesrat verantwortlich für
Bundestag und GesetzgebungDer Ort der Gesetzgebung ist der Bundestag. Eine Gesetzesinitiative kann ausgehen,
Ein Gesetzentwurf wird hierbei im Bundestag in sogenannten Lesungen sorgfältig beraten. Im Falle von Grundsatzfragen wird der Gesetzentwurf an einem Ausschuss überwiesen. In einem solchen Ausschuss wird der Gesetzentwurf von Fachpolitikern aller Fraktionen des Bundestages auf "Herz und Nieren" abgeklopft, wobei Sachverständige zu Anhörungen eingeladen werden können. Mit entsprechenden Kommentaren versehen, geht der Gesetzentwurf zurück zur erneuten Durchsprache und Beschlussfassung in den Bundestag. Tangiert ein Gesetzentwurf die Angelegenheiten der Bundesländer, so ist neben der Zustimmung des Bundestages auch eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates als Vertretung der Bundesländer erforderlich.Bei anderen Gesetzentwürfen haben die Bundesländer grundsätzlich eine Vetomöglichkeit, die aber ggf. vom Bundestag überstimmt werden kann. Wenn zwischen Bundestag und Bundesrat über ein Gesetzesvorhaben Dissens besteht, kann ein Vermittlungsausschuss angerufen werden. Ein solcher Vermittlungsausschuss setzt sich aus je 16 Vertretern des Bundestages und des Bundesrates zusammen und hat die Aufgabe einen Konsens zu finden. Einigt sich der Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss, ist dieser nochmals dem Bundestag und anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung vorzulegen, bevor neue Gesetz in Kraft treten kann. Ist zwischen Bundestag und Bundesrat kein Kompromiss erreichbar und tangiert der Gesetzentwurf die Angelegenheiten der Bundesländer, so ist das Gesetzesvorhaben in diesem Falle gescheitert. Kontrolle der RegierungsarbeitZur Kontrolle der Regierungsarbeit kann der Bundestag
BundeshaushaltDer Bundestag legt per Gesetzesbeschluss den Haushaltsplan fest, in dem sämtliche Aktivitäten des Bundes für das kommende Jahr und die Zwecke der Geldausgaben offengelegt werden müssen.Nur mit der Mehrheit des Bundestages ist die Regierung "flüssig" und damit handlungsfähig. Sonstige AufgabenZudem ist der Bundestag zuständig für
Redezeiten im BundestagIm Bundestag haben drei Personengruppen Rederecht:
Der Leiter einer Bundestagssitzung achtet genau auf die Einhaltung der Redezeit und des Prinzips von Rede und Gegenrede. Er kann Rednern auch das Wort entziehen. |
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