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Digitaler PersonalausweisAb dem 1. November 2010 erfolgt auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis die Ausgabe eines nun in Scheckkartenformat gestalteten Personalausweises, d.h. ab diesen Termin ersetzt der sogenannte „digitale Personalausweis“ seinen „Vorgänger aus Papier“. Der neue digitale Personalausweis bietet neben der Möglichkeit der herkömmlichen Nutzung des Personalausweises in der „physischen Papierwelt – der Offline-Welt“ Funktion als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten nun auch die Verwendung des Personalauseises in der „digitalen Welt – der Online-Welt“ zum elektronischen Identitätsnachweis, kurz eID. Hierzu sind die persönlichen Daten auf einem auf dem Personalausweis befindlichen Chip gespeichert. Wie sieht der digitale Personalausweis aus?Der digitale Personalausweis ist ein Ausweis im Scheckkartenformat.
In dem digitalen Personalausweis ist ein Chip implementiert,
Die Vorderseite des digitalen Personalausweises ist vertikal zweigeteilt.
Die Rückseite des digitalen Personalausweises ist horizontal zweigeteilt.
Hinzu kommt am rechten Rand ein Logo, das ebenfalls Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnet, die mit dem digitalen Personalausweis genutzt werden können.
An wem wird der digitale Personalausweis ausgegeben?Der digitale Personalausweis wird grundsätzlich an Personen ab 16 Jahren ausgegeben. Für Jüngere ist ebenfalls ein Personalausweis im Scheckkartenformat erhältlich, jedoch ohne eID-Funktionen! Was kostet der digitale Personalausweis?Eine antragstellende Person ab 24 Jahren hat eine Gebühr von 28,80 Euro zu entrichten. Jüngere Personen zahlen eine Gebühr von 22,80 Euro. Ein vorläufiger digitaler Personalausweis kostet 10 Euro. Wie lange ist ein digitaler Personalausweis gültig?Grundsätzlich ist der digitale Personalausweis 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt jedoch die Gültigkeit des digitalen Personalausweises 6 Jahre. Was bietet der digitale Personalausweis?Der digitale Personalausweis dient grundsätzlich als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten. Der Ausweisinhaber kann bei Abholung eines digitalen Personalausweises entscheiden, ob die Online-Ausweisfunktion nutzbar sein soll oder nicht. Diese Entscheidung ist aber nicht endgültig und kann jederzeit bei der den Personalausweis ausgebenden Stelle rückgängig gemacht werden. Mit dem digitalen Personalausweis hat man im Falle der Aktivierung der Online-Ausweisfunktion die Möglichkeit der selektiven Datenweitergabe, d.h. man kann per Mausklick entscheiden, welche Angaben man an Dritte zum Identitätsnachweis übermittelt. Zudem kann man zum digitalen Personalausweis ein sogenanntes Signaturzertifikat erwerben und im Falle einer aktivierter Online-Ausweisfunktion auf den digitalen Personalausweis übertragen, was dann eine elektronische Signatur von digitalen Dokumenten ermöglicht. Eine hierdurch ermöglichte, qualifizierte elektronische Signatur, kurz QES, stellt nach deutschem Signaturgesetz das Äquivalent zur eigenhändigen Unterschrift im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr dar. Die durch den Chip ermöglichten Biometrie-Funktionen auf Basis des Lichtbildes und der ggf. freiwillig bei Antragstellung hinterlegten Fingerabdrücke dienen ausschließlich der hoheitlichen Verwendung, wie z.B. der Grenzkontrolle. Wie nutzt man die Online-Ausweisfunktion des digitalen Personalausweises?Für die Nutzung Online-Ausweisfunktion benötigt man einen Computer mit Internet-Browser, ein Kartenleser, entsprechende Software und einen PIN. Kartenleser zur Nutzung des digitalen PersonalausweisesDa als weitere Neuerung eine kontaktlose Datenübertragung mittels eines im digitalen Personalausweis implementierten RFID-Chip möglich ist, ist es bei den meisten Kartenlesern, anders als bei der EC-Karte, nicht mehr erforderlich, den digitalen Personalausweis in den Kartenleser einzuschieben. Es reicht aus, den digitalen Personalausweis lose aufzulegen. Um den Kartenleser, der in den meisten Fällen über eine USB´-Schnittstelle mit dem Computer verbunden sein dürfte, betreiben zu können, benötigt man eine "AusweisApp", die man über das Personalausweisportal gemäß Ankündigung herunterladen kann. Den PIN erhält man nach der Beantragung des digitalen Personalausweises per Post zusammen mit einer PUK und einem Sperrkennwort zugeschickt. Der PIN ist jederzeit vom Ausweisinhaber änderbar. Nach zweimaliger falscher Eingabe eines PINs ist ein dritter Versuch durch Eingabe der auf der Vorderseite des digitalen Personalausweises hinterlegten Zugangsnummer freizuschalten. Nach der dreimaliger Falscheingabe ist die Online-Ausweisfunktion sicherheitshalber gesperrt. Die kann man mit Eingabe der PUK aufheben. Hat man seinen PIN vergessen, kann ein neuer PIN bei der „Personalausweisstelle“ bezogen werden. Wie und wo erhält man ein Signaturzertifikat?Ein Signaturzertifikat erhält man bei einem offiziell zugelassenen Signaturanbieter. Eine Liste hält die Bundesnetzagentur unter der Rubrik Zertifizierungsdiensteanbieter bereit. Die Kosten von Signaturzertifikaten unterscheiden sich je nach Laufzeit und Anbieter. Was ist bei Verlust des digitalen Personalausweises zu tun?Als Ausweisinhaber ist man stets verpflichtet, den Verlust des Personalausweises der zuständigen „Personalausweisbehörde“ persönlich oder auch telefonisch melden. Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung des Personalausweises ein und informiert außerdem die Polizei über den Verlust des Personalausweises. Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollte man zudem Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen. Hierzu hat man
Für den Fall, dass man den digitalen Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzt, sollte man außerdem die Unterschriftfunktion beim Signaturzertifikatanbieter separat sperren lassen. Sicherheitsempfehlungen zum digitalen Personalausweis
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